
Wo bleibt die Abschaffung der Vergnügungssteuer
Der Erhebungsaufwand der Vergnügungssteuer ist oft höher als die tatsächlichen Steuereinnahmen. Die Einnahmen dieser Steuer sind häufig nur ein Nebenzweck; das eigentliche Ziel der Steuer ist es, unerwünschte Attraktionen zu verhindern. Hier handelt es sich um eine Bagatellsteuer.