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Imageschaden für den Wirtschaftsstandort Salzburg

Aldi-Zentrale: VfGH-Aufhebung bringt Unsicherheit, Zeitverzug und Mehrkosten.

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Der Verfassungsgerichtshof hat die Bebauungspläne für den zweiten Bauabschnitt der Aldi-Süd-Zentrale in Salzburg aufgehoben, weil der Magistrat die gesetzlich gebotene Grundlagenforschung in wesentlichen Punkten nicht durchgeführt hat. Insbesondere die deutlich erhöhte Bebauungsdichte, die Gebäudehöhe von 24 Metern sowie die Abstände zu Nachbargrundstücken und Verkehrsflächen wurden vor dem Beschluss nicht ausreichend geprüft. Die Pläne sind damit gesetzwidrig, der Ausbau der Konzernzentrale verfügt bis auf Weiteres über keine rechtliche Grundlage.

„Bei einem Projekt dieser Dimension und dieser Bedeutung für die Salzburger Wirtschaft ist das ein schwerer Rückschlag. Für Aldi bedeutet es nicht nur erheblichen Zeitverzug, sondern auch Unsicherheit darüber, in welcher Größe das Projekt überhaupt umgesetzt werden kann“, so NEOS-Gemeinderat Lukas Rupsch.

Rupsch sieht darüber hinaus einen Imageschaden für den Wirtschaftsstandort: „Nach außen entsteht das Bild, dass man sich in Salzburg auf Planungsentscheidungen der Stadt nicht verlassen kann. Das schreckt Unternehmen ab, die hier investieren wollen.“

NEOS fordern daher eine rasche Lösung: „Die Stadt muss die fehlenden Grundlagen so schnell wie möglich schaffen und das Vorhaben rechtlich absichern. Mit der Konzernzentrale entstehen bei Aldi rund 1.200 Arbeitsplätze in Salzburg. Das ist eine nachhaltige Stärkung des Salzburger Arbeitsmarktes, die wir nicht durch Planungsfehler aufs Spiel setzen dürfen“, so Rupsch abschließend.

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