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Rahmen für Kinderbetreuung von ukranischen Kindern geschaffen 

Andrea Klambauer
Andrea Klambauer

Wir arbeiten bereits seit Kriegsbeginn an verschiedenen Lösungsmöglichkeiten, um schnell reagieren zu können. Nun ergibt sich ein klareres Bild der Situation und wir können die notwendigen Schritte rasch umsetzen.

Unter Abstimmung mit dem Referat und dem Ressort wird eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht, die im Gültigkeitszeitraum der Vertriebenen-Verordnung ermöglicht, dass:

• Das letzte Kindergartenjahr auch in Nachmittagsgruppen erfüllt werden kann. Dadurch können rasch Plätze geschaffen werden, da Nachmittagsgruppen üblicherweise kleiner sind.  

• In Gemeinden, die freie Plätze haben, können diese selbstverständlich auch in der üblichen Tagesform an jüngere Kinder vergeben werden, wenn die Eltern ins Berufsleben einsteigen.

• Eine Überschreitung der Gruppengröße wird unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn ein Kind mit Integrationsbedarf darin bereits mitbetreut wird. Normalerweise ist in eine Überschreitung in solchen Gruppen nicht möglich.

• Der Einsatz von ukrainischen Pädagoginnen, sowie von Zusatzkräften gem. Vertriebenen-Verordnung wird auch mit geringeren Deutschkenntnissen möglich.

Die neue Verordnung tritt im Lauf der nächsten Woche in Kraft. Darüber hinaus sollen „Spielgruppen“, vergleichbar mit der Ferienbetreuung, sowie „Eltern-Kind-Gruppen“  in den Gemeinden ermöglicht werden. Wir haben dies in Abstimmung mit dem Gemeindeverband erarbeitet, der dort auf breite Zustimmung trifft.  Die dafür erforderlichen Budgetmittel von EUR 500.000 müssen noch durch die Landesregierung beschlossen werden.

Mit diesen Maßnahmen schaffen wir einen flexiblen Rahmen für die Gemeinden, um helfen zu können und die Kinder gut unterzubringen

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